Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) der
Hunde-Führer-Schule "Hundepension"
Allgemeines:
Mit der Auftragserteilung gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als übernommen und werden zu einem ordentlichen
Vertragsbestandteil.
Aufnahmebedingungen:
Der Hund ist in gesundem Zustand zu übergeben. Der
Halter des Tieres garantiert mit dessen Abgabe insbesondere die Einhaltung
der Impfvorschriften und medizinischen Vorkehrungen. Allfällige
gesundheitliche Probleme des Tieres sind vor Antritt des
Ferienaufenthaltes bekannt zu geben.
Ist ein Hund auf Medikamente angewiesen, müssen
diese für die gesamte Aufenthaltsdauer in genügender Menge abgegeben
werden.
Der Hund muss nach tierärztlicher Empfehlung
geimpft sein. Bitte Impfzeugnis mitbringen. Impfungen: Staupe,
Leptospirose, Parvovirose, und Zwingerhusten
Läufige Hündinnen werden nur nach vorheriger
Absprache gegen Aufpreis angenommen. Ist eine Hündin läufig, wird
jegliche Haftung und Verantwortung für unerwünschte Empfängnis
abgelehnt.
Erkrankt Ihr Hund während seinem Aufenthalt oder
verletzt sich oder wird durch die Rudelhaltung verletzt, bin ich ermächtigt
einen Tierarzt beizuziehen. Die Tierarzt- und Medikamentenkosten gehen
vollumfänglich zu Lasten des Besitzers. Allfälliger Mehraufwand kann in
Rechnung gestellt werden.
Das Futter können Sie mitgeben, so muss ihr Hunde
keine Futterumstellung machen. Ansonsten erhält er Futter von mir.
Bring- und Abholtag werden, wenn nichts anderes
vereinbart wurde, voll verrechnet.
Haftung
des Hundehalters:
Kommt der Hundehalter seinen Verpflichtungen gemäss
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nach, so haftet er ohne
weiteres für alle daraus entstehenden Kosten.
Haftung
von der Hunde-Führer-Schule
Ich garantiere die tiergerechte Unterbringung,
Betreuung, Fütterung und Behandlung der in Obhut gegebenen Hunde. Darüber
hinaus wird jegliche Haftung abgelehnt.
Insbesondere hafte ich nicht bei Unfällen und Schäden,
die Ihr Hund bei einem gewaltsamen Ausbrechen von unserem Grundstück
anrichtet.
Die Bezahlung erfolgt zur Hälfte bei der Abgaben
des Hundes, die andere Hälfte beim Abholen des Hundes in bar! |